Erneuerbare Energien

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Windkraft Rapsfeld Boden Wasserkraft Holz Holz

Durchblick durch den Förderdschungel

Bitte beachten Sie die folgende Entwicklung

(Stand 21.April 2022)

Förderung für „Energieeffizientes Bauen“ wird modifiziert fortgesetzt:

Seit 21.04.2022 läuft bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Stufe 2 der überarbeiteten Neubauförderung als KfW-Programm-Nr. 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss). Es können nur Förderanträge für das Effizienzhaus 40 mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (Effizienzhaus 40 NH) gestellt werden.

Förderkonditionen:

a)      Max. Kreditbetrag/förderfähige Investitionskosten pro Wohneinheit (WE):150.000 Euro

b)      Tilgungszuschuss je WE bez. auf a):  12,5% also max.18.750 Euro

c)      Kreditzins ab 1,97%

Der Förderantrag muss vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden.Planungs- und Beratungsleistungen können aberschon vor der Antragstellung in Anspruchgenommen werden. Die Stufe 2 der Neubauförderung läuft bis zum31.12.2022.

Ab Januar 2023 ist dann ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“vorgesehen.Nähere Informationen zu den FörderkonditionenDer Neubauförderung finden Sie auf der Seiteder KfW  www.kfw.de/beg

Die Förderung zur energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus sowie für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen läuft unverändert weiter.

Den Flyer finden Sie (hier)