Windenergie wichtiger Baustein der Energiewende
Die Hessische Landesregierung hat mit dem Energiezukunftsgesetz wichtige Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Energiewende in Hessen vorgegeben. Um den enormen Strombedarf Hessens in Höhe von ca. 40 Terrawattstunden/Jahr auch ohne die beiden Kraftwerksblöcke Biblis A und B des stillgelegten Atomkraftwerks auch zukünftig vorwiegend aus hessischen Kraftwerken decken zu können, kommt der Windenergienutzung mit einem Anteil von bis zu 28 Terrawattstunden/Jahr (70 %) eine herausragende Bedeutung zu. Deshalb sollen auch 2 % der Landesfläche für Windenergiestandorte ausgewiesen werden. Der in den Windenergieanlagen erzeugte Strom kann problemlos über die vorhandenen Netze zu den Stromverbrauchern in den Ballungszentren transportiert werden. Der Ausbaubedarf von Höchstspannungsnetzen kann durch die regionale Erzeugung sogar deutlich reduziert werden.
Die Hessische Landesregierung setzt auf die Windenergie, da sie einerseits das größte Potenzial aller erneuerbaren Energien in Hessen hat und andererseits mit Stromgestehungskosten von ca. 9 Cent pro Kilowattstunde bereits heute wettbewerbsfähig ist. Und das ohne den Einsatz von immer knapper und teurer werdenden Brennstoffen und ohne Ausstoß von Schadstoffen und Klimagasen. Ein weiteres wichtiges Argument für eine regionale Energieversorgung ist die Tatsache, dass die Standortkommunen dadurch Wertschöpfung generieren können, was auch bereits vielerorts erkannt und genutzt wird.
Manche wichtige kommunale Einrichtung, wie Kindergärten, Schwimmbäder oder Bürgerhäuser, könnten ohne diese Einnahmen nicht dauerhaft aufrechterhalten werden. Auch die Bürger können z. B. in Form von Energiegenossenschaften oder anderer Beteiligungsmodelle an der Wertschöpfung partizipieren. So einfach ist der Weg zu einem regionalen Windpark aber nicht. Von der Projektidee bis zum Betrieb der Anlagen können gut und gerne 3 Jahre vergehen, in denen rechtliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen akribisch geprüft werden müssen. Sehr umfangreich und aufwendig ist dann das Bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren durch das Regierungspräsidium, zu dem u. a. auch Gutachten zur Tierökologie, Fledermäusen, Landschafts- und Naturschutz, Kulturdenkmäler, TA-Lärm etc. vorgelegt werden müssen. Erst nach erfolgreichem Abschluss eines solchen Verfahrens kann mit dem Bau der Anlagen begonnen werden.
So bedeutsam Windenergieanlagen energiewirtschaftlich sind, so prägen sie auch durch ihre Größe das Landschaftsbild. Die Standortkommunen sollten daher gemeinsam mit ihren Bürgern in einem faktenbasierten Abwägungsprozess über die Nutzung der Windenergie entscheiden.
13.06.2013 │ Manfred Vogel, KEE