Erneuerbare Energien

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Der Energieausweis - Steckbrief für Wohngebäude / Veranstaltung am 10.04.2017 im Bürgerzentrum Oestrich, Paul-Gerhardt-Weg 1

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Gebäude. Unter diesem Themenschwerpunkt wird der zweite Vortrag der Veranstaltungsreihe „Wohnkomfort erhöhen – Energie einsparen“ am 10.04.2017, um 19.30 Uhr, im Bürgerzentrum Oestrich-Winkel, Paul-Gerhardt-Weg 1 stehen. Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Hessen e.V., Dipl.-Ing., Architektin, Kornelia Klimmek, wird über die gesetzlichen Vorgaben informieren und Auskunft über alle Fragen zum Thema Energieausweis geben. Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben zum Gebäude, zu dem für die Beheizung verwendeten Energieträger sowie den Energiekennwerten des Hauses.

Die bis 2016 sukzessive Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Standards von Gebäuden für den Verkauf und die Vermietung verbindlich vor. „Der Energieausweis macht Gebäude in ihrer energetischen Qualität für Mieter und Käufer vergleichbar“, betont Kornelia Klimmek. Im Vortrag wird verdeutlicht, was im Energieausweis steht, was die einzelnen Energieeffizienzklassen bedeuten und welcher Ausweis für welche Gebäude notwendig ist. Geklärt werden auch die folgenden Fragen: Wer benötigt einen Energieausweis und wer prüft? Wie lange ist er gültig? Welche Behörde ist zuständig?

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, ganz konkrete Fragen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale, zur Sanierung des Hauses oder der Wohnung und nach Förderprogrammen für bestimmte Maßnahmen zu stellen.

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